Bitte beachten Sie im Falle einer Reparatur folgende Punkte, um eine reibungslose Abwicklung zu ermöglichen:
Anlieferadresse:
Vector Informatik GmbH
Abt. CSP/Repair
Motorstr. 55
70499 Stuttgart
Fall a)
Versender IST NICHT in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zugehörig/ansässig:
Bitte informieren Sie die Support-Abteilung der Vector Informatik GmbH vorab
- mit Hilfe unseres Online-Formulars
- oder telefonisch unter +49 711 80 670-0
- oder per Fax unter +49 711 80 670-111,
- oder per E-Mail unter repair-service@vector-informatik.de
so dass entsprechender/e Sachbearbeiter/in Sie wegen der Lieferpapiere bzw. Zollpapiere für die Einsendung informieren kann.
Dies ist erforderlich, da es unterschiedliche Zollverfahren gibt und eine fehlerhafte "Anmeldung" seitens des Versenders zu erheblichen Problemen führen kann!
Fügen Sie außerdem eine kurze Beschreibung der Störung bei und - falls die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist - eine Kopie des damaligen Vector-Lieferscheins.
Fall b)
Versender IST AUS einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union:
Bitte senden Sie die defekte Hardware an o.g. Anlieferadresse, mit Ihrer vollständigen Anschrift sowie Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer.
Fügen Sie eine kurze Beschreibung der Störung bei und auch hier wie oben a), eine Kopie des damaligen Vector-Lieferscheins, falls die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Anmerkung zu a) und b) : Wenn die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist, entstehen Ihnen keine Reparatur-/Austausch- oder Fracht-Kosten. Sollten Sie jedoch nicht in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zugehörig/ansässig sein, müssen wir von Ihnen Fracht-Kosten verlangen.
Wenn die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, senden wir Ihnen ein Angebot per Fax. Ihre Hardware verbleibt bis zur Erteilung der offiziellen Reparaturbestellung bei Vector.
Die Dauer des Reparaturaustausches hängt von der Dauer Ihres Bestellvorgangs und unserem Lieferanten/Hardware-Hersteller ab (falls die Ware von Vector nicht direkt repariert werden kann). Die Freigabe zur Reparatur an unseren Hardware-Hersteller kann erst dann erfolgen, wenn wir wiederum Ihre Bestätigung unseres Angebots erhalten haben.
Bitte beachten Sie auch, dass für die Reparatur von Hardware gesonderte Vertragsbedingungen gelten.

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